
Weg zur
Logopädie
Behandlung
Sie wünschen eine Logopädische Behandlung für sich oder eine / einen Angehörigen?
Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt des Vertrauens.
Eine Verordnung für eine Logopädische Behandlung kann von folgenden Ärzten ausgestellt werden:
Allgemeinmediziner
Kinderärzte
HNO-Ärzte
Neurologen
Zahnärzte
Kieferorthopäden
In der Regel wird die Behandlung als Teil der medizinischen Grundversorgung von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlungspflicht sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine zehn prozentige Zuzahlung, sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro vor.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Rufnummer
05131-435 99 83
zur Verfügung und berate Sie gerne.