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Arzt Überprüfung eines Formulars

Weg zur Logopädie 
Behandlung 

Sie wünschen eine logopädische Behandlung für sich oder eine/einen Angehörige/n?

 

Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt des Vertrauens.

Eine Verordnung für eine logopädische Behandlung​ kann von folgenden Ärzten ausgestellt werden: 

 

Allgemeinmedizinern
Kinderärzten

HNO-Ärzten

Neurologen

Zahnärzten
Kieferorthopäden


In der Regel wird die Behandlung als Teil der medizinischen Grundversorgung von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Die gesetzliche Zuzahlungspflicht sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine zehn prozentige Zuzahlung, sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro vor.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer

 

05131-435 99 83

 

zur Verfügung und berate Sie gerne.

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